Weg der Annäherung für zukünftige Mitbewohnerinnen
Da wir miteinander in unbekannte Lebensprozesse eintauchen und kontinuierlich wandelbare Lebensformen kreieren , ist die Wahl von neuen Mitbewohnern zentral und aufwendig.Sie geschieht in folgenden Annäherungsschritten:
Der Erstkontakt besteht in einem kurzen Motivationsschreiben worauf eine Einladung zu einem ersten Info-und Begegnungsgespräch erfolgt.
Anschliessend bieten sich verschiedene Kontakt-und Kennenlernmöglichkeiten durch die Teilnahme an Runa-Veranstaltungen, Arbeitstagen, Meditation am Sonntag, Suppenznacht oder Besuch.
Nach gegenseitiger Zusage werden die engern vertraglichen Aspekte und Einzugsmodalitäten geklärt.
Das erste Jahr in unserer Gemeinschaft gilt als Kennenlernzeit mit einem befristeten Wohnvertrag. Innerhalb dieser Zeit finden 2 -3 Zwischengepräche zur Befindlichkeitsklärung und Unterstützung statt. Gegen Ende des ersten Jahres wird aufgrund der gegenseitigen Zustimmung die Aufnahme in unsere Gemeinschaft definitiv .
Das zweite Jahr schafft Raum, um alle Aspekte unseres Zusammenlebens noch besser kennen zu lernen und mehr und mehr mitzugestalten und endet bei gegenseitiger Zustimmung mit dem Eintritt in die Genossenschaft. Dies bedingt auch die finanzielle Mitbeteiligung in Form von Bezahlung der Fr. 20`000 Genossenschaftsanteile pro Person ( siehe Statuten, Finanzierungsreglement unter Organisationsstruktur).